Regulierung
Telekommunikation

Vfg Nr. 50/2022
Amateurfunkdienst; befristetes Nutzungsverbot des Fre-

quenzbereichs 2347 – 2385 MHz im Umkreis von 80 km um

Garmisch-Partenkirchen

Aufgrund mehrerer herausragender Einsatzlagen in Bayern wer-

den die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

(BOS) im Rahmen ihrer Sicherheitsaufgaben alle ihnen primär

zugewiesenen Frequenzen im Frequenzbereich 2347 2385

MHz nutzen. Zur Sicherstellung der störungsfreien Nutzung die-

ses Frequenzbereichs durch die BOS ist die Sekundärnutzung

dieses Frequenzbereichs durch sämtliche Amateurfunkstellen

vom 20.06.2022 bis einschließlich dem 30.06.2022 im Umkreis

von 80 km um Garmisch-Partenkirchen (bayerische Bezirke

Schwaben und Oberbayern) untersagt. Im Falle von durch Zu-

widerhandlungen verursachten Störungen bei den BOS wird die

Bundesnetzagentur gegenüber dem Störer die – für den Störer

u.U. kostenpflichtigen – gesetzlichen Maßnahmen ergreifen.

225-9