Regulierung
Telekommunikation
Vfg Nr. 50/2022
Amateurfunkdienst; befristetes Nutzungsverbot des Fre-
quenzbereichs 2347 – 2385 MHz im Umkreis
von 80 km um
Garmisch-Partenkirchen
Aufgrund
mehrerer herausragender Einsatzlagen in Bayern wer-
den
die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS)
im Rahmen ihrer Sicherheitsaufgaben alle ihnen primär
zugewiesenen Frequenzen im Frequenzbereich 2347 –
2385
MHz
nutzen. Zur Sicherstellung der störungsfreien Nutzung die-
ses Frequenzbereichs durch die
BOS ist die Sekundärnutzung
dieses Frequenzbereichs durch sämtliche Amateurfunkstellen
vom
20.06.2022 bis einschließlich dem 30.06.2022 im Umkreis
von
80 km um Garmisch-Partenkirchen (bayerische Bezirke
Schwaben
und Oberbayern) untersagt.
Im Falle von
durch Zu-
widerhandlungen verursachten Störungen bei
den BOS wird die
Bundesnetzagentur
gegenüber dem Störer die – für den Störer
u.U.
kostenpflichtigen – gesetzlichen Maßnahmen ergreifen.
225-9