Am 23.06.2023 wurde die zweite Verordnung zur Änderung
der Amateurfunkverordnung veröffentlicht. Sie tritt ein Jahr nach der
Verkündung in Kraft, also am 23.06.2024. Bis dahin bleiben sowohl die
Bestimmungen zum Ablauf von Amateurfunkprüfungen als auch alle übrigen
Reglungen unverändert.
Amateurfunkverordnung
wird novelliert
Das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr hat den Referentenentwurf einer neuen Amateurfunkverordnung vorgelegt, die
einige Neuerungen für alle Funkamateure bringen wird. Der Vorsitzende des DARC
e. V. und des Runden Tisch Amateurfunk (RTA), Christian Entsfellner,
DL3MBG zeigte sich erfreut: „Die neue Verordnung setzt langjährige Forderungen
des DARC und des Runden Tisch Amateurfunk um. Zukünftig wird der Remote-Betrieb
endlich erlaubt sein. Ebenso hat das Ministerium unsere seit 2008 bestehende
Forderung nach einer Einsteigerklasse umgesetzt. Damit wird der Einstieg in den
Amateurfunk deutlich vereinfacht.“
Während die bestehenden Klassen E und A durch den
Einzug neuer Themen aus der Digitaltechnik im Niveau angehoben werden,
konzentriert sich die Klasse N auf betriebliche Kenntnisse, Vorschriften und
grundlegende Kenntnisse der Technik. Inhaber der neuen Klasse N werden auf 2m
und 70cm mit einer maximalen Leistung von 10 W EIRP senden dürfen. "Die
neue Einstiegsklasse soll entsprechend der internationalen Vorgaben
insbesondere Jugendlichen und älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk
bieten" erläutert Vorstandsmitglied Ronny Jerke,
DG2RON. Das gesetzlich festgeschriebene Selbstbaurecht wird dabei nicht
eingeschränkt, somit können auch Einsteiger Funkgeräte oder Hotspots selbst
entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen. Die Prüfung wird einem aufbauenden
System folgen, wie es z. B. von der US-amerikanischen Amateurfunkprüfung
bekannt ist. Hierbei wird zunächst die Prüfung für die Klasse N abgelegt, die
bereits alle Fragen aus den Bereichen betriebliche Kenntnisse und Vorschriften
enthält. Anschließend kann die technische Prüfung der Klasse E und dann der
Klasse A abgelegt werden.
„Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für
die drei Klassen sind so aufgebaut, dass sich die Inhalte und Fragestellungen
nicht wiederholen, d. h. Inhalte die bereits in einer niedrigeren Klasse
geprüft wurden, spielen in der Prüfung für eine höhere Klasse keine Rolle mehr.
Alle zukünftigen Funkamateure durchlaufen also die Prüfungen der Klasse N, über
E bis zur Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag
abzulegen.“ so der AJW-Referatsleiter Dr. Matthias Jung, DL9MJ.
Der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neuen Amateurfunkverordnung aufgenommen worden. Inhaber
der Zulassungsklasse A dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne
betreiben und auch anderen Funkamateuren der Klasse A zur Nutzung überlassen.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb, der
zukünftig ohne gesondertes Ausbildungsrufzeichen möglich sein wird. Stattdessen
wird durch Voranstellen des Prefixes „DN/“ aus jedem
Rufzeichen der Klasse E oder A ein Ausbildungsrufzeichen.