CB-Funkgeräte auf Reisen in
Europa
Mit steigenden Temperaturen wächst wieder der Wunsch nach mehr Mobilität. Für
viele CB-Funker, die Ihre Funkgeräte häufig fest eingebaut im Auto oder auch
als Handfunksprechgerät zum Informationsaustausch zu und zwischen Fahrzeugen
mitführen, stellt sich somit die Frage: Darf ich mein Gerät ins Ausland
mitnehmen und darf ich es dort auch betreiben? Die Beantwortung dieser Frage
hängt sowohl vom bereisten Land als auch von der Betriebsart/Kennzeichung des CB-Funkgeräts ab.
Belgien
- Bestimmungen: EN 300433
- Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
Dänemark
- Bestimmungen: CEPT PR27DK (alt:
22 AM/FM 0,5 W)
- Mitnahme/Betrieb: CEPT, kein AM
- Geräte müssen mit
„CEPT..." gekennzeichnet sein.
Deutschland
- Bestimmungen: CEPT-PR27D und
40FM + 80FM (max. 4 Watt), 40SSB (max. 4Watt), 40 AM (max. 4 Watt)
- CB Funk ist in Deutschland
anmelde- und gebührenfrei
Estland
- Mitnahme/Benutzung: mit
Genehmigung
- Antrag: EV Elektriside
Inspektsioon, Kreutzwoldi
12, EE-0100 Talinn, Estland
- Allgemeine Funkbedingungen:
Allgemeiner Anruf nur im Notfall, Notrufkanal 22 (z. T. auch 11 A),
Selektivruf darf nicht auf Notrufkanal verwendet werden, Durchgänge sind
kurz zu halten, Amateur-, Reklame- oder Musiksendungen sind verboten.
- Funkgerät an der Grenze zu deklarieren
Finnland
- Bestimmungen: EN300433/CEPT
PR27FIN (früher SF)
- 23 AM + 22 FM, 5 W
- Mitnahme: CEPT, AM ja
- Betrieb: CEPT ja, AM nein
Frankreich
- Bestimmungen: EN 300433
- Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
Griechenland
- Bestimmungen: CEPT PR27GR
- Mitnahme: CEPT, kein AM
- Betrieb: CEPT, kein AM
- Funkgerät an der Grenze
deklarieren
Großbritannien
- Bestimmungen: CEPT-PR27GB
- zusätzlich weitere 40 Kanäle
FM: 27,601 -27,991 MHz, CB27/81
- Mitnahme/Betrieb: CEPT, kein AM
- Bestimmungen: Anrufkanal 14,
Mobilkanal 19, Notrufkanal 9 (alle CEPT/UK)
Irland
- Bestimmungen: CEPT PR27IRL82 •
Mitnahme/Betrieb: CEPT, kein AM
Island
- Bestimmungen: 40 FM 4 W + 40 AM
2,5 W
- Mitnahme/Betrieb: Genehmigung
notwendig
- Antrag: General Directorate of Posts and Telecommunications, P. 0. Box 270, IS-121
Reykjavik, Fax: 00354-1-636209
- CB-Funk wird in Island
ernstgenommen, Strenge Vorschriften!
- kostenpflichtige Genehmigung
problemlos erhältlich
Italien
- Bestimmungen: theoretisch CEPT
PR27I (40 AM/FM 4 W)
- Einreise/Betrieb: offiziell
Genehmigung erforderlich
- Ohne Genehmigung droht
Beschlagnahme/ „Zerstörung" des Funkgeräts.
- Ob es „offiziellen
CB-Funk" in Italien gibt, bleibt weiterhin unklar. Eine Genehmigung
sei nur im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu bekommen,diese muß mit
Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.
- Wegen der extrem lange
Bearbeitungszeit muß ein Antrag sehr lange
vorher gestellt werden an: Amministrazione delle
Poste e delle Telecommunicazioni, Direzione (entrale Servizi Radioellectrici, Divisione VI, Viale Europa,
1-00100 Roma
Kroatien
- Bestimmungen: 40 CEPT, AM 4 W z.Zt.unklar
- Mitnahme: CEPT problemlos, AM
auf Antrag
- Betrieb: CEPT problemlos, AM
nur mit Genehmigung
- Geräte mit AM und/oder ohne
CEPT-Zulassung
- Antrag an das Ministerium für
Verkehr und Seewesen
- Auskunft: Botschaft der
Republik Kroatien, Ahornstr. 4, 10787 Berlin, Tel.: 030/21915514
Lettland
- Bestimmungen: CEPT
- Mitnahme, Benutzung: nur mit
Genehmigung
- Achtung, Genehmigung nur für
CB-Geräte mit FM
- max. 4 W, max. 40 Kanäle (auch
22 Kanäle 0,5 W möglich)
- Funkgenehmigung muss am Zoll
vorgezeigt werden
- Antrag: Inspektion für
Fernmeldewesen der Lettischen Republik, Elizabetes
Str. 41/43, LV-1010 Riga, Fax:00371-2-325054, 00371-2-331920,
00371-2-223136
- Auskunft: Botschaft der
Republik Lettland, Reinerzstr. 40, 14193 Berlin,
Tel.: 030/8260020
Liechtenstein
- Bestimmungen: EN 300433
- 80 Kanäle im Bereich 933/34 MHz
bis Ende 2003
- Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
- Sonderkanäle: Anruf AM 9, Anruf
FM 40, SSB 16, 17, Daten 20-25
Litauen
- Bestimmungen: CEPT
- Einreise/Betrieb: CEPT soll
ohne weitere Formalitäten möglich sein
- Anfragen: Lithuanian,
Telecommunication State Inspeclion,
Vylauto 20, LT-232004 Vilnius (Wilnjus), Lithuania
(Litauen) oder Botschaft von Litauen: Katharinenstr.
9, 10711 Berlin, Tel.: 030/8906810
Luxemburg
- Bestimmungen: CEPT PR27 L
- Mitnahme: CEPT, AM, nur wenn
unbenutzbar
- Betrieb: CEPT, kein AM
Malta
- Bestimmungen: CEPT PR27 M
- Mitnahme/Betrieb: unbekannt
- Anfragen: Botschaft von Malta, Klingelhöferstr. 7, 10785 Berlin, Tel.: 030/2639110
Niederlande
- Bestimmungen: EN 300433
- Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
- Mobilkanal 19, Notrufkanal 9
Norwegen
- Bestimmungen: CEPT PR27N, (alt:
22 + 11A AM 0,5 W)
- Mitnahme/Betrieb: CEPT
- Sonderkanäle: Anruf 3, Club 8,
Notruf 9, Selektivruf 14, Boote 16, 23
- reserviert für Hilfe: 19 (z. B.
Rotes Kreuz) und 24 („Volkshilfe")
- reserviert für
„öffentlichen" (staatlichen) Gebrauch 20, 21
Österreich
- Bestimmungen: CEPT PR27E + 40
AM/FM/SSB 4 W/12 W PEP (seit Juli 2014, vorher nur CEPT PR27E, kein
Multinorm, kein AM, kein SSB)
Details (PDF): CB-Funk Multinorm-CB-Funk in Österreich
- Sonderkanäle: 4 FM-Anruf, 9
FM-Notruf, 19 FM-Fernfahrer
Polen
- Bestimmungen: 40 AM/FM/SSB 4
W/12 W PEP, CEPT PR27A + PL-Norm (Frequenzen liegen 5 kHz tiefer als in
Deutschland 26.960-27.400 MHz)
- Mitnahme/Betrieb: CEPT PR27A +
PL-Norm
Portugal
- Bestimmungen: EN 300433
- bisher: 40 AM/FM/SSB 5 W/15 W
ERP
- Mitnahme, Betrieb: CEPT, AM mit
Circulation Card
Russland/Russische
Föderation
- Mitnahme, Betrieb: Genehmigung
erforderlich
- Anfragen: Botschaft der
Russischen Föderation, Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin, Tel.:
030/2266320
Schweden
- Bestimmungen: CEPT/PR/S
- Mitnahme: CEPT, kein AM
- Betrieb: CEPT, kein AM
- Sonderkanäle: Anrufkanal 4,
Wasserkanäle 16 und 22, Straßenfunk 18
Schweiz
- Bestimmungen: EN 300433
- 80 Kanäle im Bereich 933/34 MHz
bis Ende 2003
- Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
- Sonderkanäle: Anruf AM 9, Anruf
FM 40, SSB 16, 17, Daten 20-25
Slowakische
Republik
- Bestimmungen: 40 FM/12 AM
- Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
Slowenien
- Bestimmungen: 40 FM, AM
unbekannt
- Mitnahme/Betrieb: Antrag
notwendig, der an der Grenze vorgewiesen werden muss
- Antrag: Botschaft der Republik
Slowenien, Hausvogteiplatz 3, 10117 Berlin, Tel.: 030/2061450
Spanien
- Bestimmungen: CEPT PR27E (auch
40 AM/FM/SSB 4 W/12 W PEP)
- Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
Tschechische
Republik
- Bestimmungen: 80 FM (wie
Deutschland), jedoch kein AM
- Mitnahme: CEPT, AM mit Circulation Card
- Betrieb: CEPT
Türkei
- Bestimmungen: 40 AM 4 W
- Mitnahme: Gerät an der Grenze
anmelden, Eintrag in Reisepass
- Betrieb: Genehmigung wird
vermutlich nur für reine AM-Geräte erteilt.
- Anfragen: Botschaft der
Republik Türkei, Rungestr. 9, 10179 Berlin, Tel.: 030/275850
- Antrag in türkischer oder
englischer Sprache stellen
Ukraine
- Betrieb: gebührenpflichtige
Genehmigung erforderlich
- Anfragen: Botschaft der Ukraine
in der Bundesrepublik Deutschland, Albrechtstr. 26, 10117 Berlin, Tel.:
030/288870
- Wahrscheinlich müssen die
Funkgeräte gegen Vorlage der Genehmigung an der Grenze deklariert werden.
Es ist eine Erklärung notwendig, dass Geräte wieder aus dem Lande
herausgebracht werden. Ohne diese ist keine Mitnahme möglich.
Ungarn
- Bestimmungen: EN 300433
- Mitnahme/Einreise: CEPT, AM mit
Circulation Card
- Sonderkanäle: Notruf 9 AM, Info
19 AM, Empfehlung 2-8 FM, 31-40 SSB
- CB-Funk wird (z.T. noch in AM)
als Betriebsfunk für Taxis, LKWs etc. verwendet.
Andere
Fälle:
Bei anderen Reisezielen oder CB-Funkgeräten mit anderer Kennzeichnung bedarf es
der individuellen Einwilligung der Telekommunikationsverwaltung des
betreffenden Gastlandes.
Es ist empfehlenswert, sich in jedem Fall rechtzeitig vor der Besuchsreise bei
der zuständigen ausländischen Telekommunikationsverwaltung (ggf. über das
Konsulat oder die Botschaft) über die Bedingungen für das Mitführen und
Betreiben des (genau zu spezifizierenden) Geräts zu informieren.
Die RegTP weist besonders darauf hin, daß das Mitführen und Betreiben von in Deutschland
zugelassenen und mit einer individuellen Frequenzzuteilung (einzelgenehmigten)
betriebenen CB-Funkgeräten mit über 40 und bis zu 80 Kanälen im Ausland derzeit
nicht gestattet ist, da dieser in Deutschland genutzte erweiterte
Frequenzbereich im Ausland noch anderen Funkdiensten zugewiesen ist.
Aus diesen Gründen bestehen für die Nutzung im innerdeutschen grenznahen
Bereich bereits Auflagen.
CEPT
40 Kanäle FM, 4 W, z. B. CEPT-PR27D / 22 Kanäle FM, 0,5 W, z.B. PR27D-FM
CEPT steht für „Konferenz der europäischen Post und
Fernmeldeverwaltungen". In allen Ländern, die in dieser Liste mit CEPT
markiert sind, darf ein CB-Funkgerät mit 40 Kanälen FM und CEPT-Prüfnummer (in
jedem Fall mit CEPT-Nummer Ihres Heimatlands) ohne Formalitäten (ohne Circulation Card) mitgenommen und benutzt werden. Besondere
Anträge oder Genehmigungen sind nicht mehr notwendig. An den Grenzen sollte es
keine Probleme geben.
EN 300433
Europanorm 300433 für 40 Kanäle FM, 40 Kanäle AM und 40 Kanäle SSB
Sendeleistung 4 W FM, 1 W AM, 4 W SSB (PER)
Nach dem neuen Europastandard EN 300 433 gibt es jetzt auch CB-Funkgeräte mit
Umschalter für ganz Europa:
- 80 FM- und 12 AM-Kanäle für
Deutschland
- 40 FM und 40 AM-Kanälen für
insgesamt 9 europäische Länder
- 40 FM (CEPT) - anmelde- und
gebührenfrei
Der neue
Gerätepass (deutsch) bzw. Radio-Passport (englisch)
löst als aktuelle Hersteller-Deklaration die früher übliche Zulassungsurkunde
ab.
CE
CE steht für das gemeinsame Europa und besagt, dass
ein Gerät irgendeine europäische Richtlinie einhalten muss, die in der
Konformitätserklärung aufgeführt wird. Hier steht auch, wo und wie damit
gefunkt werden darf und ob weitere Genehmigungen notwendig sind. Der Idealfall
ist das GSM-Telefon, das aufgrund einer gemeinsamen Vorschrift „CTR" in
ganz Europa und dem Rest der Welt verwendet werden darf. Bei Geräten, die mit
„!" gekennzeichnet sind, gelten abweichende Vorschriften des jeweiligen
Landes.
Circulation Card (Berechtigungskarte)
Einreise und Betrieb für AM/FM-Geräte, wenn auf die AM-Sonderregelungen des
Gastlandes Rücksicht genommen wird
Die Circulation Card gilt nur für:
- Geräte mit 40 FM + 12 AM
Kanälen (Funker aus Deutschland)
- Geräte mit 22 Kanälen FM 0,5 W
(Funker aus Deutschland, Österreich)
- Geräte mit 22 Kanälen AM/FM/SSB
0,5 W (Funker aus Belgien, Schweiz)
- Geräte mit 40 Kanälen AM/FM/SSB
1/4/4 W (Funker aus Belgien, Frankreich, Schweiz)
- Geräte mit 12 Kanälen AM bzw.
AM/FM (Funker nus Deutschland, Österreich)
80-Kanalgeräte sind außerhalb Deutschlands und Tschechiens derzeit leider
nicht zugelassen.
Aufgrund
eines multilateralen Abkommens zwischen den Telekommunikationsverwaltungen
einiger europäischer Länder dürfen in Deutschland betriebene CB-Funkgeräte mit
einer der Kennzeichnungen PR 27 PR27D-FM, K/m, K/p oder KAM mit einer
"Berechtigungskarte/Circulation Card" in
einige Länder mitgenommen und dort entsprechend den Angaben in der
Berechtigungskarte betrieben werden. Es handelt sich um eine freiwillige
Vereinbarung bestimmter Fernmelde- und Funkverwaltungen, um Mitnahme und
Betrieb von CB-Funkgeräten mit AM oder SSB ins Ausland zu klären.
die Circulation Card ist kostenlos bei der
Regulierungsbehörde RegTP in Mainz oder beim Deutschen
Arbeitskreis für CB- und Notfunk zu bekommen.
Bitte rechtzeitig vor dem Urlaub bestellen!
Die Circulation Card gilt nur für Geräte mit maximal
40 Kanälen.
Wichtig: Alte Circulation Cards können evtl.
abgelaufen sein, Sie brauchen also in den meisten Fällen die jeweils neueste
Karte.
Schweizer Bürger erhalten diese Karte beim BAKOM, wo man auch die
Funkgenehmigung (Konzession) erhalten hat. Österreich nimmt an der Circulation-Card-Regelung nicht teil. Für CEPT-Geräte aus
Österreich mit „Postpickerl" ist sowieso keine
Karte notwendig. In Deutschland bekommt man die Circulation
Card kostenlos bei seinem Funkclub, sofern dieser Mitglied in einer Arbeitsgemeinschaft oder einem
Verband ist, der im Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk
(DAKfCBNF) mitarbeitet. Falls das nicht der Fall ist,
sollte sich der eigene Vereinsvorsitzende schnell darum kümmern.
Wer nicht die entsprechende Mitgliedschaft besitzt, kann die Circulation Card direkt bestellen bei der:
Rufzeichenstelle
des DAKfCBNF
c/o
Ute Oestreich
Marienbader Str. 4
D 63628 Bad Soden-Salmünster
Telefon:
06056/900310
Telefax: 06056/900310
Es reicht
aus, einen frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag
einzusenden. Wer bei der Gelegenheit beim DAKfCBNF
ein D...-Rufzeichen beantragen möchte (kostet einmalig 7,76 EUR), bekommt die Circulation Card auf Wunsch kostenlos dazu.
Die Berechtigungskarte kann ohne weitere Kosten wahlweise über eine der beiden
nachstehend genannten Anschriften unter Angabe der Kennzeichnung des Gerätes
und gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Standardbriefumschlags
bestellt werden bei der:
Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP)
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder
Postfach 8001
53105 Bonn
Detaillierte
Infos erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP)
unter: www.bundesnetzagentur.de.
Bitte
beachten Sie: Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern!
Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir
übernehmen keine Garantie für die Rechtsverbindlichkeit.