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CB-Funkgeräte auf Reisen in Europa


Mit steigenden Temperaturen wächst wieder der Wunsch nach mehr Mobilität. Für viele CB-Funker, die Ihre Funkgeräte häufig fest eingebaut im Auto oder auch als Handfunksprechgerät zum Informationsaustausch zu und zwischen Fahrzeugen mitführen, stellt sich somit die Frage: Darf ich mein Gerät ins Ausland mitnehmen und darf ich es dort auch betreiben? Die Beantwortung dieser Frage hängt sowohl vom bereisten Land als auch von der Betriebsart/Kennzeichung des CB-Funkgeräts ab.

Belgien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Großbritannien

Irland

Island

Italien

Kroatien

Lettland

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

Norwegen

Österreich

Polen

Portugal

Russland/Russische Föderation

Schweden

Schweiz

Slowakische Republik

Slowenien

Spanien

Tschechische Republik

Türkei

Ukraine

Ungarn

Andere Fälle:
Bei anderen Reisezielen oder CB-Funkgeräten mit anderer Kennzeichnung bedarf es der individuellen Einwilligung der Telekommunikationsverwaltung des betreffenden Gastlandes.
Es ist empfehlenswert, sich in jedem Fall rechtzeitig vor der Besuchsreise bei der zuständigen ausländischen Telekommunikationsverwaltung (ggf. über das Konsulat oder die Botschaft) über die Bedingungen für das Mitführen und Betreiben des (genau zu spezifizierenden) Geräts zu informieren.
Die RegTP weist besonders darauf hin, daß das Mitführen und Betreiben von in Deutschland zugelassenen und mit einer individuellen Frequenzzuteilung (einzelgenehmigten) betriebenen CB-Funkgeräten mit über 40 und bis zu 80 Kanälen im Ausland derzeit nicht gestattet ist, da dieser in Deutschland genutzte erweiterte Frequenzbereich im Ausland noch anderen Funkdiensten zugewiesen ist.
Aus diesen Gründen bestehen für die Nutzung im innerdeutschen grenznahen Bereich bereits Auflagen.

CEPT
40 Kanäle FM, 4 W, z. B. CEPT-PR27D / 22 Kanäle FM, 0,5 W, z.B. PR27D-FM
CEPT steht für „Konferenz der europäischen Post und Fernmeldeverwaltungen". In allen Ländern, die in dieser Liste mit CEPT markiert sind, darf ein CB-Funkgerät mit 40 Kanälen FM und CEPT-Prüfnummer (in jedem Fall mit CEPT-Nummer Ihres Heimatlands) ohne Formalitäten (ohne Circulation Card) mitgenommen und benutzt werden. Besondere Anträge oder Genehmigungen sind nicht mehr notwendig. An den Grenzen sollte es keine Probleme geben.

EN 300433
Europanorm 300433 für 40 Kanäle FM, 40 Kanäle AM und 40 Kanäle SSB Sendeleistung 4 W FM, 1 W AM, 4 W SSB (PER)
Nach dem neuen Europastandard EN 300 433 gibt es jetzt auch CB-Funkgeräte mit Umschalter für ganz Europa:

Der neue Gerätepass (deutsch) bzw. Radio-Passport (englisch) löst als aktuelle Hersteller-Deklaration die früher übliche Zulassungsurkunde ab.

CE
CE steht für das gemeinsame Europa und besagt, dass ein Gerät irgendeine europäische Richtlinie einhalten muss, die in der Konformitätserklärung aufgeführt wird. Hier steht auch, wo und wie damit gefunkt werden darf und ob weitere Genehmigungen notwendig sind. Der Idealfall ist das GSM-Telefon, das aufgrund einer gemeinsamen Vorschrift „CTR" in ganz Europa und dem Rest der Welt verwendet werden darf. Bei Geräten, die mit „!" gekennzeichnet sind, gelten abweichende Vorschriften des jeweiligen Landes.

Circulation Card (Berechtigungskarte)
Einreise und Betrieb für AM/FM-Geräte, wenn auf die AM-Sonderregelungen des Gastlandes Rücksicht genommen wird
Die Circulation Card gilt nur für:

Aufgrund eines multilateralen Abkommens zwischen den Telekommunikationsverwaltungen einiger europäischer Länder dürfen in Deutschland betriebene CB-Funkgeräte mit einer der Kennzeichnungen PR 27 PR27D-FM, K/m, K/p oder KAM mit einer "Berechtigungskarte/Circulation Card" in einige Länder mitgenommen und dort entsprechend den Angaben in der Berechtigungskarte betrieben werden. Es handelt sich um eine freiwillige Vereinbarung bestimmter Fernmelde- und Funkverwaltungen, um Mitnahme und Betrieb von CB-Funkgeräten mit AM oder SSB ins Ausland zu klären.
die Circulation Card ist kostenlos bei der Regulierungsbehörde RegTP in Mainz oder beim Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk zu bekommen.
Bitte rechtzeitig vor dem Urlaub bestellen!
Die Circulation Card gilt nur für Geräte mit maximal 40 Kanälen.
Wichtig: Alte Circulation Cards können evtl. abgelaufen sein, Sie brauchen also in den meisten Fällen die jeweils neueste Karte.
Schweizer Bürger erhalten diese Karte beim BAKOM, wo man auch die Funkgenehmigung (Konzession) erhalten hat. Österreich nimmt an der Circulation-Card-Regelung nicht teil. Für CEPT-Geräte aus Österreich mit „Postpickerl" ist sowieso keine Karte notwendig. In Deutschland bekommt man die Circulation Card kostenlos bei seinem Funkclub, sofern dieser Mitglied in einer Arbeitsgemeinschaft oder einem Verband ist, der im Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) mitarbeitet. Falls das nicht der Fall ist, sollte sich der eigene Vereinsvorsitzende schnell darum kümmern.
Wer nicht die entsprechende Mitgliedschaft besitzt, kann die Circulation Card direkt bestellen bei der:

Rufzeichenstelle des DAKfCBNF
c/o
Ute Oestreich
Marienbader Str. 4
D 63628 Bad Soden-Salmünster

Telefon: 06056/900310
Telefax: 06056/900310

Es reicht aus, einen frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag einzusenden. Wer bei der Gelegenheit beim DAKfCBNF ein D...-Rufzeichen beantragen möchte (kostet einmalig 7,76 EUR), bekommt die Circulation Card auf Wunsch kostenlos dazu.
Die Berechtigungskarte kann ohne weitere Kosten wahlweise über eine der beiden nachstehend genannten Anschriften unter Angabe der Kennzeichnung des Gerätes und gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Standardbriefumschlags bestellt werden bei der:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP)
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder
Postfach 8001
53105 Bonn

Detaillierte Infos erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP) unter: www.bundesnetzagentur.de.

Bitte beachten Sie: Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern! Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir übernehmen keine Garantie für die Rechtsverbindlichkeit.